Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen
Die Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen hat sich wegen dem Vorhaben Rondo Kraftwerk formiert.
Es befürchten nämlich die Personen, die diese Bürgerinitiative gebildet und unterstützt haben, dass das Vorhaben Rondo Kraftwerk erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.
Diese Befürchtungen entstanden, weil der Standort an dem das Vorhaben „Rondo Kraftwerk“ bzw. die projektierte Abfallverbrennungsanlage bewilligt und errichtet werden soll – unserer Ansicht nach – für ein derartiges Kraftwerk bzw. für eine derartige „Energiezentrale mit KWK-Anlage“ zur Energie-Erzeugung durch die Verbrennung von Abfall nicht geeignet ist.
Dabei ist die Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen aus der bereits zuvor bestehenden Gruppe der besorgten BürgerInnen hervorgegangen, die schon im vorangehenden AWG-Verfahren als Opposition wegen den damals befürchteten Auswirkungen auf die Umwelt aktiv war.
Wie bekannt ist hat in der Vorzeit die Projektwerberin ihren Antrag auf Bewilligung gemäß AWG-Verfahren zurückgezogen – und infolge den Antrag auf Bewilligung ihres inzwischen modifizierten Vorhaben gemäß UVP-Verfahren beantragt.
In diesem Zusammenhang sind die diesbezüglichen Einreichunterlagen und damit auch das Umweltverträglichkeitsgutachten und die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) per Edikt bekannt gegeben worden und konnten Bewohner dazu Stellung bzw. Einwendungen vorbringen.
Und es wurde von uns diesbezüglich am 21. April 2026 die Stellungnahme, die von 1.810 Bewohnern der Standortgemeinde Frastanz und den angrenzenden Gemeinden: Göfis, Satteins, Nenzing und der Stadt Feldkirch unterstützt worden ist, dem Amt der Vorarlberger Landesregierung übergeben werden.
Dadurch bedingt ist offiziell die „Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen“ als „Rechtsperson“/juristische Person im Sinne des UVP-G 2000 entstanden bzw. nun als Partei im UVP-Verfahren vertreten.
Und es hat in diesem Zusammenhang die Rechtsanwaltskanzlei Jarolim&Partner, Wien, GmbH fristgemäß die Rechtsvertretung unserer Bürgerinitiative übernommen und die
Einwendungen samt Beilage 1 (Fotokonvolut) am 22. April 2026 bei der zuständigen Behörde bzw. beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingereicht.
Und es sind infolge von unserer Rechtsvertretung
am 31. Juli 2026 fristgemäß auch die Ergänzungen zu den Einwendungen samt Beilage 2 (Stellungnahme DI Dr. J. Wimmer) im gegenständlichen UVP-Verfahren eingereicht worden.
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Anmerkung:
In nächster Zeit werden wir auf diesem Beitrag weitere Informationen veröffentlichen.
(p. s: Diese Informationen sind derzeit noch in Ausarbeitung).
(letzte Änderung 16.08.2026)
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