Die Rondo AG plant zur Energiegewinnung die Verbrennung von Abfall auf ihrem Betriebsgelände in Frastanz.
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Hinweis - aktuelle Information -> siehe aktueller Verfahrensstand
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In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Wird es dadurch zu erheblicher Belästigung und zur Gefährdung der Gesundheit kommen?
Wir, die besorgten BürgerInnen, befürchten dies.
Unserer Ansicht nach ist der vorgesehene Standort für ein thermisches Kraftwerk dieser Bauart nicht geeignet.
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Im Frühjahr 2023 hat die Projektwerberin - die Rondo Ganahl AG - das Projekt beim Land Vorarlberg eingereicht.
Energie-Gewinnung durch Verbrennung von Abfall: Im Rondokraftwerk ist geplant 100 Tonnen Abfall pro 24 Stunden zu verbrennen, um daraus Energie zu gewinnen:
Dies bedeutet: 4,16 Tonnen Abfall werden pro Stunde verbrannt, und damit laut Auskunft der Rondo Ganahl AG 70.000 m3 Rauch pro Stunde ausgestoßen.
100 Tonnen pro Tag => 365 Tage mal 100 Tonnen pro Tag => ist 35.000 Tonnen Abfall pro Jahr
Davon: 11.000 Tonnen Abfall aus der Rondo Papierfabrik und weitere 24.000 Tonnen Abfall von auswärts (Abfall aufbereitet durch die Abfallverwerter: Loacker, Kessler, Rhomberg...)
Wir, die besorgten BürgerInnen, sind nicht grundsätzlich gegen derartige Kraftwerke.
Unserer Ansicht nach - ist der vorgesehene Standort für ein derartiges Kraftwerk jedoch nicht geeignet,
weil:
- das Rondo Kraftwerk zwischen bestehende Wohnhäuser gebaut würde!
und
- wegen der im Walgau häufig vorkommenden Inversion und wegen der hohen Dampfproduktion die durch die Wellpappe-Fabrikation entsteht. Dieser Sachverhalt würde zu außergewöhnlich hoher Schadstoffbelastung führen, weil sich die Luftschadstoffe, die durch die Abfallverbrennung entstehen, im Dunst oder Nebel konzentrieren. Vorhersehbar wird es dadurch schnell zur Geruchsbelästigung kommen und in weiterer Folge zur Gefährdung der Gesundheit.
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- des weiteren werden das Trinkwasser und der Boden durch den erhöhten Niederschlag von Feinstaub in hohem Maße gefährdet.
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- Und die Liegenschaften (Grundstücke/Häuser/Wohnungen) in Frastanz und Umgebung werden, je näher sie sich beim Rondo Kraftwerks befinden, umso stärker entwertet werden.
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Die stündliche Verbrennung von 4,16 Tonnen Abfall wird den Ausstoß von 70.000 Kubikmeter Rauchgas pro Stunde zur Folge haben!
Bei ungünstiger Witterung werden sich die Rauchgase im Dunst oder Nebel aufstauen.
Es wird zu hoher Konzentration an Luftschadstoffen im Kaltluftsee kommen.
Die Emission des Kraftwerks wird an diesem Standort - wegen den ungünstigen situativen Gegebenheiten - zu außergewöhnlich hoher Immission führen bzw. zu außergewöhnlich hohen Auswirkungen auf die Umwelt.
Diese situativen Gegebenheiten müssen im konkreten Fall berücksichtigt werden!
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Anmerkung: im Rahmen einer vom Land Vorarlberg und vom Vorarlberger Gemeindeverband in Auftrag gegebenen Studie - der sogenannten Variantenstudie 2022 - haben Fachleute - unabhängig vom derzeitigen Projektvorhaben der Rondo Ganahl AG - die Dringlichkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gesehen falls in Vorarlberg eine Abfallverbrennungsanlage errichtet wird (siehe dort: "4 Anhang - Umweltverträglichkeitsprüfung Details", Seite 5/8).
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Die Inversion steigert die Immission.
Text zum Bild: Nebel bedeckt den Walgau bei Inversion - dies steigert die Immission bzw. die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt.
-> hohe Konzentration an Luftschadstoffen/Geruchstoffen in Atemluft.
-> Es wird oft nach verbranntem Abfall riechen.
-> erhebliche Geruchsbelästigung tritt ein und sonstige nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt - insbesondere die Gefährdung der Gesundheit - sind die Folge.
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Weitere Fotos mit unterschiedlichen Nebelsituationen - als Folge der Inversion: im Bereich des Standorts und der Umgebung: Foto A, Foto B, Foto C, Foto E, Foto F, Foto G, Foto H
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Text zur Abbildung: die Emission führt an diesem Standort wegen der Inversion zu außergewöhnlich hoher Immission, weil die Schadstoffe sich im Kaltluftsee aufstauen bzw. in der Atemluft konzentrieren.
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Daher ist Frastanz - im Vergleich zu anderen Standorten - kein geeigneter Standort - (weiteres dazu hier).
Üblicherweise steht ein derartiges Kraftwerk ausreichend weit weg vom nächsten Wohngebiet z. B. in einer Industriezone, wodurch eine Pufferzone entsteht.
Dies wird hier nicht der Fall sein!
Darin besteht das Hauptproblem des Projektvorhabens.
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Zur Problematik des Standorts:
- Das Kraftwerk wird zwischen bestehende Wohnhäuser gebaut werden!
- Die häufige Inversion wird zu außergewöhnlich hoher Belastung durch Luftschadstoffe in Dunst und Nebel führen.
Die Bewilligung des Rondo Kraftwerks würde nicht nur für Frastanz und Umgebung (Göfis/Satteins/Nenzing und Feldkirch), sondern für die ganze südliche Region von Vorarlberg mit weitreichenden nachteiligen Konsequenzen verbunden sein.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass als Folge der Abfallverbrennung im großen Stil stündlich mindestens 70.000 Kubikmeter Rauch die Umwelt belasten werden.
Neben der Geruchsbelästigung wird es zur Gefährdung der Gesundheit kommen.
Weiters wird die Qualität von Trinkwasser / Boden und die einzigartige Natur der ganzen südlichen Region von Vorarlberg gefährdet (nachteilige Konsequenzen auch für den Tourismus).
Am härtesten werden die Bewohner in nächster Nähe des Kraftwerk betroffen sein.
Im Hinblick auf die Lebensqualität wird Frastanz und Umgebung zur benachteiligten Region von Vorarlberg.
Gegen diesen Bescheid haben due Gemeinde Göfis und mehrere Bewohner Beschwerde erhoben.
Näheres dazu siehe Beitrag: aktueller Verfahrensstand.
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An dieser Stelle sei auch noch darauf hingewiesen, dass die projektierte Anlage für die Verbrennung einer Jahreskapazität von 70.000 t/a bis 80.000 t/a ausgelegt ist!
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Wir, die besorgten BürgerInnen - und mit uns viele Bewohner von Frastanz und Umgebung - sind der Ansicht, dass wegen der Problematik des Standorts das gegenständliche Projektvorhaben sehr wohl UVP-pflichtig ist, weil mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt - insbesondere die Gesundheit der Bewohner - zu rechnen ist.
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Hinweis:
"Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltvertäglichkeitsprüfungsgesetz, seit der großen Novelle im Jahr 2000 ....) unterwirft bestimmte Vorhaben, bei denen aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)". (Siehe dazu: Leitfaden des Umweltbundesamtes - Seite 7 ; oder Gesetzestext Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz: UVP-G siehe dort vor allem § 1 und § 3)



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