Stellungnahme im AWG-Verfahren
Im AWG-Verfahren kann in Bezug auf das Rondo Kraftwerk bzw. zum Vorhaben der Ganahl AG auf
„Errichtung und Betrieb einer Mitverbrennungsanlage“ – „jedermann zum Antrag Stellung“ nehmen (§ 40 Abs. 1 AWG).
Siehe dazu die Edikt Kundmachung des Landes Vorarlberg.
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(Hinweis: die fett gedruckten, gelben und roten Worte sind Links – falls Sie darauf klicken kommen Sie zum entsprechenden Beitrag).
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Gemäß AWG Stellung kann tatsächlich „jedermann“ Stellung beziehen – nicht nur „Nachbarn“ – weiteres dazu in unserem Beitrag: aktueller Verfahrensstand.
Für uns, – besorgte BürgerInnen – und auch andere Personen, die das Vorhaben der Projektwerberin kritisch sehen, ist dies eine Möglichkeit die Problematik aufzuzeigen – weiteres dazu im Beitrag: aktueller Verfahrensstand.
Die Ganahl AG beabsichtigt nämlich auf ihrem Betriebsgelände – in nächster Nähe zu Wohnhäusern! – eine Abfallverbrennnungsanlage zur Energiegewinnung zu errichten.
Dazu kann „jedermann“ eine schriftliche Stellungnahme bis zum 16.04.2024 einbringen.
Im Beitrag aktueller Verfahrensstand finden Sie auch eine Anleitung zur Abfassung einer eigenen Stellungnahme.
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Hier eine Auflistung der Hauptgründe – warum ihre Stellungnahme wichtig und wertvoll ist:
Das Rondo Kraftwerk wird an einem denkbar ungünstigen Standort bzw. an einem problematischen Standort stehen – falls es bewilligt wird.
Nähe des Kraftwerk zum Wohnbereich!
-> Das Kraftwerk wird nicht in einer Industriezone stehen – sondern zwischen bestehende Wohnhäuser gebaut werden …
Kann hier wirklich die Gefahr durch die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend gebannt werden?
Falls es zum Beispiel zur Explosion im Kraftwerk (Ersatzbrennstoff, Leichtöltank, Amoniak …) kommt?
-> Wie steht es um die akute Gefährdung der betroffenen Bewohner bei Inversion bei einem technischem Störfall in der Abfallverbrennungsanlage bei dichtem Nebel?
Diesbezüglich findet sich keine gutachterliche Beurteilung in den Gutachten.
Fordern Sie diesbezüglich eine gutachterliche Abklärung von der Behörde bzw. vom Land Vorarlberg …..
Obwohl das Problem mit der Inversion schon in der Informationsveranstaltung in Frastanz von mehreren Seiten des Publikums zur Sprache gebracht worden ist, wurde dies in den Medien bisher nicht aufgegriffen …
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-> Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt werden in der Betriebsbeschreibung und in den Gutachten nur mangelhaft – wenn überhaupt beschrieben ….
Daher ist es wertvoll, wenn Sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Beispiel die erwähnte gutachterliche Abklärung fordern.
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Zukünftige Auswirkungen der Luftschadstoffe
Es wird zukünftig nachteilige Auswirkungen …. auf Böden, Gärten, Wiesen, Felder …. die Früchte des Bodens … die Freizeitanlagen … bis zu den landwirtschaftlichen Endprodukten geben.
Die Früchte des eigenen Gartens, der Felder … die Milchprodukte … aus dem Bereich des Kaltluftsees werden – im Lauf der Jahre zunehmend – durch überproportional hohe Schadstoffkonzentration belastet sein ….
-> die häufig erhöhte Schadstoffkonzentration im Kaltluftsee – wird ihren Niederschlag auch im Boden im Grundwasser haben….
Weisen Sie in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass durch die überproportional erhöhte Schadstoffbelastung die Gesundheit der Bewohner gefährden wird.
Die Geruchsbelästigung wird höher sein als derzeit …..
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Der westliche Walgau wird zur Problemzone … zur benachteiligten Region von Vorarlberg!
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In der Projektbeschreibung – befindet sich kein Gutachten, das diese Probleme behandelt (Auswirkung des Vorhabens auf Boden und Wasser im Bereich des Kaltluftsees ….).
Fordern Sie in ihrer Stellungnahme – die gutachterliche Abklärung auf die Grundwasservorkommen, auf die Böden im Bereich des Kaltluftsees im westlichen Walgau ….
Fordern Sie ebenso die gutachterliche Abklärung der Auswirkungen der Schadstoffe auf die Biotope des Walgaus – Auswirkungen, die durch das Vorhaben auf die Biodiversität – auf das „Wiesenwunder Walgau“ …. entstehen werden.
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Bis zum 16.04.2024 – können Sie ihre Argumente schriftlich einbringen …. (siehe-> Muster Stellungnahme – weiteres dazu im Beitrag: aktueller Verfahrensstand
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