Rondo Kraftwerk – Chronologie-der-Entwicklung – Anmerkungen

4. März, 2024

In diesem Betrag informieren wir über die Chronologie der Entwicklung in Bezug auf das Projektvorhaben Rondo Kraftwerk.

Und zwar aus der Sicht wie wir, die besorgen BürgerInnen, auf Grundlage der uns bekannten Informationen die Entwicklung und die Hintergründe sehen.

Dazu machen wir nachfolgend einzelne Anmerkungen:

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(Hinweis: die fett gedruckten, gelben und roten Worte sind Links – falls Sie darauf klicken kommen Sie zum entsprechenden Beitrag).

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Aus dem Schreiben vom 02.10.2023 aus dem Büro von Landeshauptmann Mag. Markus Waller ist ersichtlich, dass die Projektwerberin bereits im März 2023 den Antrag gestellt hat, dass die Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde feststellen möge, dass die Mitverbrennungsanlage – gemeint war/ist die Abfallverbrennungsanlage des Rondo Kraftwerkskeiner UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zu unterziehen ist.

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Anmerkung: Dabei ist die Bevölkerung – darüber in  der Informationsveranstaltung am 31.05.2023 im Adalbert-Welte-Saal in Frastanz noch mit keinem Wort informiert worden (Hier ein Foto von der Informationsveranstaltung).

Allerdings hat die Email Nachricht aus der Abteilung für Umwelt und Klimaschutz von Landesrat MMag. Daniel Zadra bereits damals indirekt darauf hingewiesen, dass es ein AWG-Verfahren werden wird – und nicht ein UVP-Verfahren!

Wenig überraschend ist der Bescheid (UVP-Feststellungsbescheid) vom 03.10.2023 von der Vorarlberger Landesregierung einen Tag später – nämlich am 04.10.2023 beschlossen worden – und war damit das Ergebnis des  UVP-Festellungsverfahrens – in erster Instanz entschieden.

Wie der weitere Verlauf gezeigt hat, sind allerdings 40 Beschwerden gegen den Bescheid der Vorarlberger Landesregierung  eingegangen und ist mit dieser Rechtssache (Stand März 2024) gegenwärtig das Bundesverwaltungsgericht in Wien – als 2. Instanz- befasst. (Anmerkung: Weiteres zu den Beschwerden siehe den Beitrag: aktueller Verfahrensstand dort sind 9 der 40 Beschwerden zum nachlesen aufrufbar).

 

Am 02.03.2024 hat das Land Vorarlberg in einer Anzeige in den VN und in der NEUEN in der Kundmachung vom 02.03.2024 bekannt gegeben, dass die  Projektwerberin bezüglich  ihres Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Mitverbrennungsanlage auf GST-NR. 1069/2, KG Frastanz“ beantragt hat.

Gemeint ist damit die Abfallverbrennungsanlage bzw. das „Rondo-Kraftwerk“ dessen behördliche Prüfung nun nach dem AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) erfolgen soll –  da zwar das UVP-Feststellungsverfahren noch im Gange ist – die Projektwerberin jedoch rechnet, dass keine Prüfung nach dem UVP-G durch geführt werden wird bzw. eine solche nicht erforderlich sein wird.

Weiteres zur aktuellen Situation finden Sie im Beitrag: aktueller Verfahrensstand.

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