aktueller Verfahrensstand

26. März, 2026

In diesem Beitrag berichten wir über den aktuellen Verfahrensstand: zum Vorhaben Rondo Kraftwerk der Projektwerberin.

*****************************************************

Am 12. März 2026 ist die Edikt-Kundmachung – die öffentliche Kundmachung – in den Vorarlberger Medien erfolgt.

Über diesen Link kann die Edikt-Kundmachung aufgerufen werden.

Beziehungsweise finden Sie in den veröffentlichten Dateien die Beschreibung des Vorhabens.

Diese Dateien können aus dem Internet heruntergeladen werden.

******************************************************

Bekanntlich können im UVP-Verfahren betroffene Bewohner der Standortgemeinde Frastanz und der daran angrenzenden Gemeinden (im Fall des Rondo Kraftwerks: Bewohner der Gemeinden: Göfis, Satteins, Nenzing und der Stadt Feldkirch), eine Bürgerinitiative begründen, falls mindestens 200 Bewohner aus diesen Wohnorten die angefertigte Stellungnahme unterstützen.

In diesem Sinn beabsichtigt die Gruppe der besorgten BürgerInnen eine Bürgerinitiative zu begründen.

Die Begründung der Bürgerinitiative wird also möglich sein, wenn mindestens 200 „Stimmen“ bzw. 200 gültige Unterschriften die Stellungnahme unterstützen.

Natürlich wird es von Vorteil sein, wenn noch mehr Bewohner also möglichst viele Bewohner der genannten Wohnorte die Stellungnahme unterstützen, weil diese dadurch entsprechend mehr politisches Gewicht bekommt.

Falls Sie die Stellungnahme – nachdem Sie sie gelesen haben –  sodann durch Ihre Unterschrift unterstützen, können nach Entstehung der Bürgerinitiative als „Rechtsperson“, dadurch auch ihre persönlichen Rechte durch die Gruppe der besorgten BürgerInnen im laufenden UVP-Verfahren vertreten werden.

.

Wie kann ich die Stellungnahme unterstützen?

Personen, die die Initiative unterstützen möchten, nehmen Kontakt mit einer Person der Gruppe der besorgten BürgerInnen auf bzw. kontaktieren diese.

Beziehungsweise kann diese Person Ihnen die Möglichkeit verschaffen bzw. aufzeigen wo sie Ihre Unterstützungs-Erklärung sprich ihre Unterschrift leisten können.

In Göfis können Unterschriften im Cafe Waldrast am:

Montag 30. März 2026 in der Zeit zwischen 18 Uhr bis 20 Uhr in Listen eingetragen werden, Mitglieder der Gruppe der besorgten BürgerInnen werden anwesend sein.

Ebenfalls am

Mittwoch den 8. April (Mittwoch nach Ostern)

und

Mittwoch den 15. April

Falls Sie Listen nach Hause mitnehmen möchten in den sich Bekannte/Freunde/Familienmitglieder eintragen können – ist dies möglich – man wird es Ihnen erklären was dabei berücksichtigt werden muss.

Ebenfalls ist die Eintragung bzw. Unterstützung in Nenzing

Walgauer Lagerhaus Nenzing, Bundesstraße 92,

bei Tobias Koch möglich.

Auch dort kann man Unterschriftenlisten bekommen und später diese wieder abgeben.

Dies ist auch in Feldkirch in der Altstadt bei Roswitha Althof im

Feinkostladen La Bottega, italienische Spezialitäten (gegenüber Bäckerei Mangold), Kreuzgasse 6,

während den Geschäftszeiten (außer Montag) möglich.

Bevor Sie die Stellungnahme durch Ihre Unterschrift unterstützen, bitte lesen Sie den Text der Kurzfassung der Stellungnahme.

.

(Anmerkung: Durch die Eintragung in die Liste entstehen für Sie weder Kosten noch sonstige Verpflichtungen).

*******************************************************

.

Nachfolgend älterer Inhalt des Beitrags: aktueller Verfahrensstand

über das laufende UVP-Verfahren:

Am Donnerstag, 15. Jänner 2026 fand eine Protestversammlung statt – über die der ORF – sowie auch Vorarlberger Print Medien berichtet haben.

Zuvor fand am 18.12.2025 eine Gemeindevertretungssitzung im Rathaus in Frastanz statt.

Die Projektwerberin, die Ganahl AG, hatte damals die Teilumwidmung von Grundstücken von derzeit Widmung „Mischgebiet“ in „Industriegebiet“ bzw. in „Betriebsgebiet“ bei der Standortgemeinde Frastanz beantragt.

Dabei wurde von den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern in dieser Gemeindevertretungssitzung in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt, nach zuvor erfolgter Diskussion einstimmig entschieden, dass zuerst das UVP-Verfahren durchzuführen ist bevor die Gemeindevertretung über die beantragte Teilumwidmung entscheiden wird.

Dies bedeutet, dass damit Frage der Umwidmung von „Mischgebiet“ in „Industriegebiet“ betreffend die genannten Grundstücke einstimmig vorschoben bzw. vertagt worden ist bis das Ergebnis des UVP-Verfahrens vorliegt.

.

Freundlicherweise hatte der Bürgermeister, der die Sitzung geleitet hat, nicht nur die Fragen der zahlreich erschienen Bewohner (ca. 70 Personen), sondern auch die sachliche Diskussion des Sachverhalts zugelassen.

*****************************************************

.

zur weiteren Vorgeschichte des Vorhaben „Rondo Kraftwerk“ an dieser Stelle:

Die Projektwerberin hat am 22. 10. 2025 die Einreichunterlagen zur Genehmigung ihres Vorhaben: die Errichtung und den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage „Rondo Kraftwerk“ gemäß dem UVP-Verfahren am vorgesehenen Standort in Frastanz eingereicht.

.

Zuvor fand sich am 15. August 2024 in den VN (Vorarlberger Nachrichten) der Artikel:

Kraftwerk-Projekt: Rondo will UVP-Verfahren.

Projektbetreiber will durch Verfahren Rechtssicherheit.

.

Im detaillierten Artikel, im Teil D1 der VN, war in der Überschrift zu lesen:

Rondo: „Wollen Klarheit und Rechtssicherheit“, Neue Weichenstellung bei Reststoffkraftwerk in Frastanz: Unternehmen strebt freiwillig UVP-Verfahren an.

.

Dabei sei in Erinnerung gerufen, dass die Projektwerberin zuvor den Antrag gestellt hatte ihr Vorhaben, die Errichtung und den Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage zu Energiegewinnung gemäß dem Abfallwirtschaftgesetz zu bewilligen, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Und es hat das Land Vorarlberg damals per Bescheid vom 03.102025 das Vorhaben der Ganahl AG  gemäß Antrag primär bewilligt.

Allerdings wurde dieser Bescheid des Landes Vorarlberg (als 1. Instanz) infolge der Stellungsnahmen bzw. infolge der Einwände von betroffenen Bewohnern vom Bundesverwaltungsricht (als 2. Instanz) wegen den vorgebrachten Einwänden aufgehoben.

Und es war dann so, dass die Projektwerberin in weiterer Folge (nach der AWG-Verhandlung) ihren Antrag auf Bewilligung nach dem AWG-Verfahren selbst zurückgezogen hat.

Offensichtlich ist also die Einsicht gereift ist, dass es ohne gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung kein Weiterkommen gibt.

Und strebt die Projektwerberin nun von sich aus die gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem UVP-Verfahren an.

Diese gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist ganz im Sinn der besorgten BürgerInnen bzw. ist diese Prüfung auch im Sinn aller betroffenen Bewohner.

.

Anmerkung:

Im AWG-Verfahren ist nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Groben gesetzlich vorgesehen.

Hingegen kommt es im UVP-Verfahren zur genauen bzw. zur detaillierten Abklärung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. 

Und wir, die besorgten BürgerInnen bzw. auch die weiteren betroffenen Bewohner, sind zuversichtlich, dass die detaillierte Abklärung im UVP-Verfahren ergeben wird, dass der Standort für die geplante Abfallverbrennungsanlage nicht geeignet ist.

Beziehungsweise dass der Betrieb der Abfallverbrennungsanlage zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt führen würde bzw. führen wird.

In diesem Sinn sind wir zuversichtlich, dass das UVP-Verfahren aufzeigen wird, dass die Auswirkungen insbesondere für Bewohner, die  in nächster Nähe zum Vorhaben wohnen und auch sonst für die Umwelt im westlichen Walgau mit erheblich schädlichen, belästigenden und belastenden Auswirkungen verbunden sein würde.

.

Möglichkeit der Begründung einer Bürgerinitiative:

Im Rahmen einer gründlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie im UVP-Verfahren vorgesehen ist, können betroffene Bewohner der Standortgemeinde Frastanz und Bewohner der direkt angrenzenden Gemeinden: Göfis, Satteins, Nenzing und der Stadt Feldkirch eine Bürgerinitiative begründen.

Dazu müssen mindestens 200 betroffene Bewohner aus den genannten Wohnorten eine Stellungnahme mit ihrer Unterschrift unterstützen.

In diesem Fall erlangt diese Stellungnahme im UVP-Verfahren Parteistellung.

Falls die Unterstützer/Unterstützerinnen in ihrer Wohnortgemeinde wahlberechtigt sind.

Weiteres dazu in der Anleitung zur Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen.

Dieser Link wird aktiviert wenn die Unterstützungserklärung möglich ist – voraussichtlich ab dem 24. März 2026

Dank der Parteistellung kann dann die Bürgerinitiative die Interessen der unterstützenden Personen rechtswirksam im Verfahren vertreten.

.

Unsere Email-Adresse:

.

(letzte Überarbeitung dieses Beitrags am 17.03.2026)

.

weiter zum Beitrag: Mediales
.
weiter zum Beitrag: Behördliches
.
weiter zum Beitrag: Politisches
.

.

weiter zur Startseite

.

weiter zur Übersicht aller Veröffentlichungen

.