aktueller Verfahrensstand

28. September, 2025

In diesem Beitrag berichten wir über den aktuellen Verfahrensstand: zum Vorhaben Rondo Kraftwerk nämlich zur geplanten Abfallverbrennungsanlage in Frastanz.

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Am 15. August 2024 fand sich dazu Seitens der Projektwerberin in den VN (Vorarlberger Nachrichten) der Artikel:

Kraftwerk-Projekt: Rondo will UVP-Verfahren.

Projektbetreiber will durch Verfahren Rechtssicherheit.

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Im detaillierten Artikel, im Teil D1 der VN, war in der Überschrift zu lesen:

Rondo: „Wollen Klarheit und Rechtssicherheit“, Neue Weichenstellung bei Reststoffkraftwerk in Frastanz: Unternehmen strebt freiwillig UVP-Verfahren an.

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Die Projektwerberin war in der Vorzeit bestrebt ihr Vorhaben, die Errichtung und den Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage zu Energiegewinnung gemäß dem Abfallwirtschaftgesetz ohne Umweltverträglichkeitsprüfung bewilligt zu bekommen.

Deswegen wurde von der Rondo Ganahl AG primär die Bewilligung gemäß AWG-Verfahren beantragt.

Durch die Einwände im AWG-Verfahren von Seiten der betroffenen Bewohner hat das Bundesverwaltungsgericht in Wien den Bescheid des Landes Vorarlberg (1. Instanz) aufgehoben.

Offensichtlich ist nun die Einsicht gereift ist, dass es ohne gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung kein Weiterkommen gibt.

Und strebt die Projektwerberin nun selbst die gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem UVP-Verfahren an.

Diese gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist ganz im Sinn der besorgten BürgerInnen und auch der weiteren betroffenen Bewohner.

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Im AWG-Verfahren ist nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Groben gesetzlich vorgesehen.

Hingegen kommt es im UVP-Verfahren zur genauen bzw. die detaillierten Abklärung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. 

Und wir, die betroffenen Bewohner, sind zuversichtlich, dass die detaillierte Abklärung im UVP-Verfahren ergeben wird, dass die Errichtung und der Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage in Frastanz zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt führen wird.

Insbesondere die detaillierte Abklärung der Auswirkungen wird ergeben, dass der Standort Frastanz für eine Abfallverbrennungsanlage nicht geeignet ist.

Beziehungsweise würde die Errichtung und der Betrieb dieser Abfallverbrennungsanlage vorhersehbar erheblich schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen für die Umwelt haben, insbesondere für die betroffenen Bewohner.

Es wird aufgezeigt werden können, dass die Nähe der Abfallverbrennungsanlage zum Wohnbereich nicht zumutbare Belastungen verursachen wird.

Und darüber hinaus werden auch in der weiteren Umgebung vorhersehbar gravierend nachteilige Auswirkungen eintreten.

So unter anderem auch auf die Natur und die in diesem Bereich gelegenen Biotope im westlichen Walgau.

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Möglichkeit der Begründung einer Bürgerinitiative:

Im Rahmen einer gründlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie im UVP-Verfahren vorgesehen ist, können betroffene Bewohner der Standortgemeinde Frastanz und der direkt angrenzenden Gemeinden: Göfis, Satteins, Nenzing und der Stadt Feldkirch eine Bürgerinitiative begründen.

Dazu müssen mindestens 200 betroffene Bewohner aus den genannten Wohngemeinden und aus der Stadt Feldkirch die Stellungnahme der Bürgerinitiative mit ihrer Unterschrift unterstützen.

In diesem Fall erlangt diese Stellungnahmen im UVP-Verfahren Parteistellung.

Dank dieser Parteistellung kann dann die Bürgerinitiativen die Interessen der unterstützenden Personen rechtswirksam im Verfahren vertreten.

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Demgemäß sind die Mitglieder der Gruppe der besorgten BürgerInnen schon jetzt dabei die Begründung einer Bürgerinitiative vorzubereiten.

Unsere Bürgerinitiative nennt sich

Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen

Rondo-Kraftwerk-Abfallverbrennungsanlage in Frastanz 

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Falls Sie sich als betroffene Bewohnerin bzw. als betroffener Bewohner sehen, sind Sie gerne eingeladen sich an diesen Vorbereitungen der Begründung einer Bürgerinitiative zu beteiligen bzw. mitzuwirken. Durch die Mitwirkung von Vielen werden wir eine Gruppe mit entsprechend großem politischen Gewicht.

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Weitere Einzelheiten dazu erfahren Sie, falls Sie mit uns über unsere Email-Adresse in Kontakt treten:

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(letzte Überarbeitung dieses Beitrags am 28.09.2025)

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