UVP-Verfahren

24. Oktober, 2026

Das UVP-Verfahren ist das behördliche Verfahren das gemäß dem UVP-G 2000 (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) prüft, ob das gegenständliche Vorhaben der Projektwerberin den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Konkret geht es um die Frage: Werden die Auswirkungen des Vorhaben Rondo Kraftwerk auf die Umwelt erheblich sein ? oder werden sie nicht erheblich sein?

Mit anderen Worten: Es geht um das Ausmaß bzw. um den Schweregrad der Auswirkungen auf die Umwelt.

Und dieser Schweregrad bzw. dieses Ausmaß muss von der Behörde Umwelt und Klima des Amtes der Vorarlberger Landesregierung geprüft werden bzw. ist es deren Aufgabe diese Auswirkungen ordentlich zu prüfen.

Wie im Fachbericht D.05.07 FB Luft Klima von der Projektwerberin in den Einreichunterlagen der Behörde vorgelegt geht es unter anderem um die Prüfungen der Auswirkungen der  Rauchgase der Abfallverbrennungsanlage auf die Umwelt.

Gemäß der technischen Beschreibung werden pro Stunde Tag und Nacht – jahraus und jahrein 92.000 Kubikmeter gefilterte Rauchgase in die Umwelt ausgestoßen!

Welche Effekte werden diese Rauchgase haben:

Menschen,

Biologische Vielfalt einschließlich der Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,

Fläche und Boden,

Wasser,

Luft,

Klima,

Landschaft,

Sach- und Kulturgüter

hat die Projektwerberin all dies in ihrem Umweltverträglichkeitsgutachten bzw. in der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) gemäß dem Gesetz: festgestellt, beschrieben und bewertet?

Um diese Prüfung geht bzw ist es Aufgabe der Behörde Umwelt und Klima diese Umweltverträglichkeitserklärung  (UVE) gemäß den Vorgaben des Gesetzes zu prüfen.

Dabei vertritt die Projektwerberin den Standpunkt dass die Auswirkungen auf die Umwelt gering bzw. nicht erheblich sind bzw. der Umwelt und damit insbesondere den Menschen, insbesondere betroffenen Bewohnern, der Natur der biologischen Vielfalt zumutbar sind bzw. die Auswirkungen auf die Schutzgüter nicht erheblich sind.

Beziehungsweise dass es insgesamt zu keinen erheblichen Auswirkungen durch das Rondo Kraftwerk auftreten werden.

Wir, von der Seite der Projektgegner – insbesondere von der „Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen„vertreten den Standpunkt dass die Auswirkungen sehr wohl erheblich sein werden, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten Abfallverbrennungsanlage am vorgesehenen Standort sehr wohl erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

In erster Linie befürchten wir die erhebliche Gefährdung der Gesundheit, die unmittelbar wenn in der kalten Jahreszeit bei Inversionswetterlagen Dunst und Nebel den westlichen Walgau mehrere Tage lang bedecken.

Das heißt infolge der häufigen Inversion in dieser Jahreszeit wird es vorhersehbar zu hoher Belastung durch Luftschadstoffe (Belastung der Atemluft durch Schadstoffe) kommen.

Und es wird deshalb im Bereich des Kaltluftsees im westlichen Walgau auch zu hoher Deposition/Ablagerung der Schadstoffe auf Flächen, und mittelbar (bzw. mittelfristig) zu überproportional hoher Konzentration der Schadstoffe im Boden und im Grundwasser-/Trinkwasser kommen.

Durch den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage in nächster Nähe zum Wohnbereich sind zusätzlich nachteilige Auswirkungen durch: Schall, Vibration, Staub, Gestank zu erwarten und ist auch eine gewisse Explosionsgefahr gegeben. Insbesondere wenn es  zu Zwischenfällen bzw. zu Störfällen im Rondo Kraftwerk kommt.

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(dieser Betrag ist derzeit (25.10.2026) noch in Ausarbeitung – wird jedoch in nächster Zeit fertiggestellt)

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