UVP-Verfahren
Das UVP-Verfahren ist das behördliche Verfahren das gemäß dem UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) prüft ob das gegenständliche Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Dabei ist gemäß UVP-G (= Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) die Öffentlichkeit in dieses behördliche Verfahren bzw. in diese behördliche Prüfung einzubeziehen.
Dieser Sachverhalt gibt den betroffenen Bewohnern die Möglichkeit eine Stellungnahme* zum Vorhaben einzubringen.
Und es können im UVP-Verfahren betroffene Bewohner eine Bürgerinitiative begründen, falls mindestens 200 Personen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, die Stellungnahme unterstützen.
(Die Stellungnahme können Personen unterstützen, die in Frastanz, Göfis, Satteins, Nenzing oder in der Stadt Feldkirch wohnhaft und und die an ihrem Wohnort wahlberechtigt sind. Diese Unterstützung ist allerdings erst nach der öffentlichen Verlautbarung des Vorhaben möglich. Also erst nach der Ediktkundmachung wenn alle Daten offiziell verlautbart sind und die Stellungnahme vorliegt die unterstützt werden kann.
Dieser Zeitpunkt* wird auf unserer website im Beitrag aktueller Verfahrensstand nach Vorbereitung der Stellungnahme der besorgten BürgerInnen bekannt gegeben.
Jetzt kann man also noch keine Bürgerinitiative unterstützen bzw. dort unterschreiben.
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Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen auf die Umwelt im Detail geprüft:
Es wird insbesondere geprüft ob die geplante Abfallverbrennungsanlage zur Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Bewohner führt.
Ob die Natur dadurch beeinflusst oder geschädigt wird.
Auch wird geprüft welche Auswirkungen das Vorhaben auf den Boden und infolge auf das Grundwasser/Trinkwasser hat usw.
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Zur Vorgeschichte:
Bekanntlich war die Projektwerberin ursprünglich bestrebt ihr Vorhaben, die Errichtung und den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage Rondo Kraftwerk gemäß dem AWG-G (= Abfallwirtschaftsgesetz) bewilligt zu bekommen.
Zwischenzeitlich wurde dieser Antrag von der Projektwerberin allerdings wieder zurückgezogen, nach dem die Einsicht bei der Projektwerberin gereift ist, dass ohne gründliche Prüfung der Auswirkungen im Sinn des UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) keine Aussicht auf Erlangung der Bewilligung besteht.
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Dabei vertritt die Projektwerberin den Standpunkt bzw. ist sie der Ansicht dass ihr Vorhaben, das Rondo Kraftwerk keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.
Im Gegensatz dazu vertreten wir, die besorgten BürgerInnen – und mit uns auch weitere betroffene Bewohner – den Standpunkt bzw. die Ansicht, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten Abfallverbrennungsanlage am vorgesehenen Standort sehr wohl erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.
In erster Linie befürchten wir eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit, die unmittelbar auftritt wenn Nebel den westlichen Walgau bedeckt.
Wobei Nebel am Standort Frastanz, insbesondere in der kalten Jahreszeit Dunst und Nebel häufig auftreten.
Das heißt infolge der häufig auftretenden Inversion – im westlichen Walgau – wird es vorhersehbar zu überproportional hoher Luftschadstoffbelastung (Belastung der Atemluft mit Luft-Schadstoffen) kommen.
Und kommt es deshalb vorhersehbar auch zu hoher Deposition/Ablagerung der Schadstoffe auf Flächen, und mittelbar (mittelfristig) zu überproportional hoher Konzentration der Schadstoffe im Boden und im Grundwasser.
Durch den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage in nächster Nähe zum Wohnbereich sind zusätzliche nachteilige Auswirkungen durch: Schall, Staub, Gestank regelmäßig gegeben und ist auch eine gewisse Explosionsgefahr gegeben. Insbesondere wenn es zu Zwischenfällen bzw. zu Störfällen.
Und wie bereits erwähnt werden auch die Auswirkungen auf die Natur die Tiere, Pflanzen, Lebensräume/Biotope) im Detail zu prüfen sein. Ebenso die Auswirkungen auf den Erhalt der biologischen Artenvielfalt dieser Lebewesen.
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