UVP-Verfahren

29. Januar, 2026

Das UVP-Verfahren ist das behördliche Verfahren das gemäß dem UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) prüft ob das gegenständliche Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Dabei ist gemäß UVP-G (= Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) die Öffentlichkeit in dieses behördliche Verfahren bzw. in diese behördliche Prüfung einzubeziehen.

Dieser Sachverhalt gibt den betroffenen Bewohnern die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Vorhaben einzubringen.

Und es können im UVP-Verfahren betroffene Bewohner eine Bürgerinitiative begründen, falls mindestens 200 Personen eine bestimmte Stellungnahme unterstützen.

Diese Personen müssen im Fall des geplanten Rondo Kraftwerks entweder in der Standortgemeinde Frastanz oder in einer an Frastanz angrenzenden Gemeinde (Göfis, Satteins, Nenzing) oder in der Stadt Feldkirch wohnhaft sein.

Und es müssen diese Bewohner, die die Bürgerinitiative unterstützen in ihrer Gemeinde wahlberechtigt sein.

Die Unterstützung der Stellungnahme ist allerdings erst nach der öffentlichen Verlautbarung (Kundmachung) des Vorhabens möglich.

Das heißt die Veröffentlichung des Vorhaben muss in den Medien – in schriftlicher Form: in den Vorarlberger Nachrichten (VN / NEUE) angekündigt sein.

Erst dann können Bewohner eine Stellungnahme unterstützen, wenn die Stellungnahme, die sie unterstützen wollen fertig gestellt ist.

Dabei ist der aktuelle Stand, dass die Gruppe der besorgten BürgerInnen – also unsere Gruppe – die von Anfang an, ab Beginn des AWG-Verfahren sich zum Vorhaben Rondo Kraftwerk geäußert bzw. auf dieser website ihre Sichtweise präsentiert hat und im AWG-Verfahren aktiv dabei war – entschlossen eine Bürgerinitiative zu begründen.

Ob die Gruppe S.O.S Walgau ebenfalls eine Bürgerinitiative begründen will? –  ist uns derzeit nicht bekannt?

Die Bewohner von Frastanz, Göfis, Satteins, Nenzing und der Stadt Feldkirch, die aktiv eine Stellungnahme unterstützen wollen, müssen sich also überlegen welche Stellungnahme sie unterstützen wollen, weil man im Verfahren nur eine Stellungnahme unterstützen kann.

(Anmerkung: bei der Petition war das anders – dort konnte man die Petition unterstützen bzw. unterschreiben – Anmerkung eine Petition ist kein Rechts-Verfahren – und es gab deswegen keine Konkurrenz zur Gruppe der besorgten BürgerInnen.)

Bei der Unterstützung einer Bürgerinitiative ist es so, wie bei einer politischen Wahl – man kann nur eine Partei durch die Wahl unterstützen.

Das heißt die jeweils von ihnen gewählte/ausgewählte Bürgerinitiative vertritt dann ihre persönliche Sache bzw. Sie unterstützen als betroffene Bewohnerin/als betroffener Bewohner die jeweilige Bürgerinitiative.

So gesehen stehen also, falls zwei Bürgerinitiativen zur Auswahl sich anbieten, für Sie zwei „Parteien“ zur Wahl.

Beziehungsweise konkurrieren sich die beiden Gruppen in dieser Hinsicht – wenngleich das Ziel von beiden Gruppen dasselbe ist – nämlich das Rondo Kraftwerk bzw. die Abfallverbrennungsanlage an diesem nicht geeigneten Standort zu verhindern.

 

Auf unserem Beitrag: aktueller Verfahrensstand informieren wir Sie über den aktuellen Stand bzw. Verfahrensstand.

Jetzt können Sie also noch keine Bürgerinitiative ihrer Wahl unterstützen bzw. jetzt können Sie noch nicht unterschreiben.

Wann dies möglich ist, erfahren Sie von uns auf unserem Beitrag: aktueller Verfahrensstand.

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Weitere Anmerkungen zum UVP-Verfahren:

Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen des Rondo Kraftwerks auf die Umwelt im Detail geprüft:

Es wird insbesondere geprüft ob die geplante Abfallverbrennungsanlage zur Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Bewohner führt.

Und es wird dabei auch geprüft ob das Kraftwerk die Natur nachteilig beeinflusst oder geschädigt.

Auch wird geprüft welche Auswirkungen das Vorhaben auf den Boden und in weiterer Folge für das Grundwasser/Trinkwasser hat usw.

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Zur Vorgeschichte:

Bekanntlich war die Projektwerberin ursprünglich bestrebt ihr Vorhaben, die Errichtung und den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage Rondo Kraftwerk gemäß dem AWG-G (= Abfallwirtschaftsgesetz) bewilligt zu bekommen.

Zwischenzeitlich wurde dieser Antrag von der Projektwerberin allerdings wieder zurückgezogen, nach dem die Einsicht bei der Ganahl AG gereift ist, dass ohne gründliche Prüfung der Auswirkungen im Sinn des UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) keine Aussicht auf Erlangung der Bewilligung besteht.

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Dabei vertritt die Projektwerberin den Standpunkt bzw. ist sie der Ansicht dass ihr Vorhaben, das Rondo Kraftwerk keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

Im Gegensatz dazu vertreten wir, die besorgten BürgerInnen – und mit uns auch weitere betroffene Bewohner – den Standpunkt bzw. die Ansicht, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten Abfallverbrennungsanlage am vorgesehenen Standort sehr wohl erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

In erster Linie befürchten wir die erhebliche Gefährdung der Gesundheit, die unmittelbar auftritt wenn Nebel den westlichen Walgau mehrere Tage bedeckt.

Wobei Nebel am Standort Frastanz, insbesondere in der kalten Jahreszeit häufig Dunst oder Nebel auftreten.

Das heißt infolge der häufig auftretenden Inversion – im westlichen Walgau – wird es vorhersehbar zu hoher Belastung durch Luftschadstoffe (Belastung der Atemluft durch Schadstoffe) kommen.

Und deshalb wird es auch zu hoher Deposition/Ablagerung der Schadstoffe auf Flächen, und mittelbar (mittelfristig) zu überproportional hoher Konzentration der Schadstoffe im Boden und im Grundwasser-/Trinkwasser kommen.

Durch den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage in nächster Nähe zum Wohnbereich sind zusätzliche nachteilige Auswirkungen durch: Schall, Staub, Gestank regelmäßig gegeben und ist auch eine gewisse Explosionsgefahr gegeben. Insbesondere wenn es  zu Zwischenfällen bzw. zu Störfällen kommt.

Und wie bereits erwähnt werden neben nachteiligen Auswirkungen auf die betroffenen Bewohner auch die Auswirkungen auf die Natur die Tiere, Pflanzen, Lebensräume/Biotope) im Detail zu prüfen sein. Ebenso die Auswirkungen auf den Erhalt der biologischen Artenvielfalt dieser Lebewesen.

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