UVP-Verfahren
Das UVP-Verfahren ist das behördliche Verfahren das gemäß dem UVP-G prüft ob das gegenständliche Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Dabei ist gemäß UVP-G (= Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) die Öffentlichkeit in dieses behördliche Verfahren bzw. in diese behördliche Prüfung einzubeziehen.
Dieser Sachverhalt gibt den betroffenen Bewohnern die Möglichkeit eine Stellungnahme* zum Vorhaben einzubringen.
Und die betroffenen Bewohner können im UVP-Verfahren die betroffenen Bewohner, unter Einhaltung von gewissen Bedingungen, eine Bürgerinitiative begründen und dadurch im Verfahren Parteistellung erlangen.
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Bekanntlich war die Projektwerberin ursprünglich bestrebt ihr Vorhaben, die Errichtung und den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage gemäß dem AWG-G (= Abfallwirtschaftsgesetz) bewilligt zu bekommen.
Zwischenzeitlich wurde dieser Antrag von der Projektwerberin allerdings wieder zurückgezogen, nach dem die Aussicht bzw. die Einsicht gereift ist, dass ohne gründliche Prüfung im Sinn des UVP-Verfahren keine Aussicht auf Erlangung der Bewilligung besteht.
Beziehungsweise hat sich die Projektwerberin inzwischen entschlossen in nächster Zeit die Bewilligung ihres Vorhabens gemäß dem UVP-Verfahren anzustreben.
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Dabei vertritt die Projektwerberin den Standpunkt bzw. ist sie der Ansicht dass ihr Vorhaben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.
Im Gegensatz dazu vertreten wir, die besorgten BürgerInnen – und mit uns auch weitere betroffene Bewohner – den Standpunkt bzw. die Ansicht, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten Abfallverbrennungsanlage an dem vorgesehenen Standort sehr wohl erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.
In erster Linie befürchten wir eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit, unmittelbar bei tiefliegendem Nebel. Wobei Nebel am Standort Frastanz relativ häufig auftritt.
Und noch wesentlich häufiger tritt Dunst am Talboden im westlichen Walgau auf.
Das heißt infolge der häufig auftretenden Inversion im westlichen Walgau wird es vorhersehbar zu überproportional hoher Luftschadstoffbelastung (Belastung der Atemluft mit Luft-Schadstoffen) kommen.
Und kommt es deshalb vorhersehbar auch zu hoher Deposition/Ablagerung der Schadstoffe auf Flächen, und mittelbar überproportional hohe Konzentration der Schadstoffe im Boden und im Grundwasser.
Durch den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage in nächster Nähe zum Wohnbereich sind zusätzliche nachteilige Auswirkungen durch: Schall, Staub, Gestank regelmäßig gegeben und ausnahmsweise Explosionsgefahr bei Zwischenfällen/Störfällen zu befürchten.
Schließlich sind durch die Verbrennung der großen Abfallmengen sonst nachteilige Auswirkungen auf die Natur (Tiere, Pflanzen, Lebensräume/Biotope) in der Umgebung zu erwarten bzw. ist dadurch die biologische Artenvielfalt in diesem Bereich gefährdet.
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