Rechtliches

15. April, 2025

Die Bewilligung des Rondo Kraftwerks hat auch eine rechtliche Dimension.

Es sind von der Behörde bzw. von der Vorarlberger Landesregierung im Bewilligungsverfahren nämlich nicht nur die Rechte der Projektwerberin zu beachten und zu berücksichtigen, sondern auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt – und zwar gemäß gemäß der geltenden Rechtsgrundlage.

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In diesem Sinn hat das Bewilligungsverfahren auch eine rechtliche Dimension und werden die betroffenen Bewohner die rechtlichen Möglichkeiten nützen und die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens aufzeigen.

Wir, die besorgten BürgerInnen – und mit uns viele weitere betroffene Bewohner – sind  nämlich der Ansicht, dass das Vorhaben sehr wohl erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

Vor allem auch auf die Gesundheit der betroffenen Bewohner und auch auf die Lebensgrundlagen (Boden und Wasser) der Region Frastanz und Umgebung.

Deswegen sind wir der Ansicht, dass der Standort Frastanz für eine Abfallverbrennungsanlage zur Energiegewinnung nicht geeignet ist.

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Hinweis:

vor Kurzem – im April 2025 – hat eine initiative Gruppe von betroffenen BewohnerInnen aus Frastanz/Satteins und Nenzing eine offene Petition zum Vorhaben Rondo Kraftwerk an die Behörde bzw. an das Amt des Landes Vorarlberg – gerichtet!

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