aktueller Verfahrensstand
In diesem Beitrag berichten wir über den aktuellen Verfahrensstand: zum Vorhaben Rondo Kraftwerk der Projektwerberin.
*****************************************************
am Donnerstag, 15. Jänner 2026 fand Protestversammlung statt – über die der ORF (siehe obigen Link) – sowie auch Vorarlberger Print Medien berichtet haben.
*****************************************************
Zuvor fand am 18.12.2025 eine Gemeindevertretungssitzung im Rathaus in Frastanz statt.
Die Projektwerberin, die Ganahl AG, hatte damals die Teilumwidmung von Grundstücken von derzeit Widmung „Mischgebiet“ in „Industriegebiet“ bzw. in „Betriebsgebiet“ bei der Standortgemeinde Frastanz beantragt.
Dabei wurde von den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern in dieser Gemeindevertretungssitzung in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt nach zuvor erfolgter Diskussion einstimmig entschieden, dass zuerst das UVP-Verfahren durchzuführen ist bevor die Gemeindevertretung über die beantragte Teilumwidmung entscheiden wird.
Dies bedeutet, dass damit Frage der Umwidmung von „Mischgebiet“ in „Industriegebiet“ betreffend die genannten Grundstücke einstimmig vorschoben bzw. vertagt worden ist bis das Ergebnis des UVP-Verfahrens vorliegt.
.
Freundlicherweise hatte der Bürgermeister, der die Sitzung geleitet hat, nicht nur die Fragen der zahlreich erschienen Bewohner (ca. 70 Personen), sondern auch die sachliche Diskussion des Sachverhalts zugelassen.
*****************************************************
.
zur weiteren Vorgeschichte an dieser Stelle:
Die Projektwerberin hat am 22. 10. 2025 die Einreichunterlagen zur Genehmigung ihres Vorhaben: die Errichtung und den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage „Rondo Kraftwerk“ gemäß dem UVP-Verfahren am vorgesehenen Standort in Frastanz eingereicht.
.
Zuvor fand sich am 15. August 2024 in den VN (Vorarlberger Nachrichten) der Artikel:
„Kraftwerk-Projekt: Rondo will UVP-Verfahren.
Projektbetreiber will durch Verfahren Rechtssicherheit.“
.
Im detaillierten Artikel, im Teil D1 der VN, war in der Überschrift zu lesen:
Rondo: „Wollen Klarheit und Rechtssicherheit“, Neue Weichenstellung bei Reststoffkraftwerk in Frastanz: Unternehmen strebt freiwillig UVP-Verfahren an.
.
Dabei sei in Erinnerung gerufen, dass die Projektwerberin zuvor den Antrag gestellt hatte ihr Vorhaben, die Errichtung und den Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage zu Energiegewinnung gemäß dem Abfallwirtschaftgesetz zu bewilligen ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Und es hat das Land Vorarlberg damals per Bescheid vom 03.102025 das Vorhaben der Ganahl AG gemäß Antrag primär bewilligt.
Allerdings wurde dieser Bescheid des Landes Vorarlberg (als 1. Instanz) infolge der Stellungsnahmen bzw. infolge der Einwände von betroffenen Bewohnern vom Bundesverwaltungsricht (als 2. Instanz) wegen den vorgebrachten Einwänden aufgehoben.
Und es war dann so dass die Projektwerberin in weiterer Folge (nach der AWG-Verhandlung) ihren Antrag auf Bewilligung nach dem AWG-Verfahren selbst zurückgezogen hat.
Offensichtlich ist also die Einsicht gereift ist, dass es ohne gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung kein Weiterkommen gibt.
Und strebt die Projektwerberin nun von sich aus die gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem UVP-Verfahren an.
Diese gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist ganz im Sinn der besorgten BürgerInnen bzw. ist diese Prüfung auch im Sinn aller betroffenen Bewohner.
.
Anmerkung:
Im AWG-Verfahren ist nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Groben gesetzlich vorgesehen.
Hingegen kommt es im UVP-Verfahren zur genauen bzw. zur detaillierten Abklärung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.
Und wir, die besorgten BürgerInnen bzw. auch die weiteren betroffenen Bewohner, sind zuversichtlich, dass die detaillierte Abklärung im UVP-Verfahren ergeben wird, dass der Standort für die geplante Abfallverbrennungsanlage nicht geeignet ist.
Beziehungsweise dass der Betrieb der Abfallverbrennungsanlage zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt führen würde bzw. führen wird.
In diesem Sinn sind wir zuversichtlich, dass das UVP-Verfahren aufzeigen wird, dass die Auswirkungen insbesondere für Bewohner die in nächster Nähe wohnen und auch sonst für die Umwelt im westlichen Walgau mit erheblich schädliche, belästigende und belastende Auswirkungen haben würde.
Derzeit werden die Einreichunterlagen von der Behörde geprüft und wir erwarten daher in naher Zukunft die Kundmachung (Ediktkundmachung) bzw. die Veröffentlichung.
Diese Edikkundmachung wird auf der website des Landes Vorarlberg und in den Vorarlberger Print Medien schriftlich veröffentlicht.
.
.
Möglichkeit der Begründung einer Bürgerinitiative:
Im Rahmen einer gründlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie im UVP-Verfahren vorgesehen ist, können betroffene Bewohner der Standortgemeinde Frastanz und der direkt angrenzenden Gemeinden: Göfis, Satteins, Nenzing und der Stadt Feldkirch eine Bürgerinitiative begründen.
Dazu müssen mindestens 200 betroffene Bewohner aus den genannten Wohngemeinden und/oder aus der Stadt Feldkirch die Stellungnahme der Bürgerinitiative mit ihrer Unterschrift unterstützen.
In diesem Fall erlangt diese Stellungnahmen im UVP-Verfahren Parteistellung.
Falls die Unterstützer/Unterstützerinnen in ihrer Wohnortgemeinde wahlberechtigt sind. Weiteres dazu in dieser Anleitung. Dieser Link wird aktiviert wenn die Unterstützungserklärung möglich ist (Anmerkung: also erst nach der Kundmachung/Edik-Kundmachung und wenn die Stellungnahme ausgearbeitet ist. Weiteres dazu finden Sie zur gegebenen Zeit nach der Kundmachung/Edikundmachung in obiger Anleitung).
Dank der Parteistellung kann dann die Bürgerinitiative die Interessen der unterstützenden Personen rechtswirksam im Verfahren vertreten.
.
Demgemäß sind die Mitglieder der Gruppe der besorgten BürgerInnen schon jetzt dabei die Stellungnahme – soweit möglich – und die Begründung ihrer Bürgerinitiative vorzubereiten.
Unsere Bürgerinitiative wird die:
Bürgerinitiative der besorgten BürgerInnen
sein. Auch dieser Link wird zur gegeben Zeit aktiviert werden – und informieren wir Sie dann über unsere Aktivitäten unter diesem Link.
.
Falls Sie sich als betroffene Bewohnerin bzw. als betroffener Bewohner unsere Bürgerinitiative – zu gegebener Zeit unterstützen – freuen wir uns.
Und können wir unsere Anliegen mit entsprechend großem politischen Gewicht im Verfahren vertreten.
.
Unsere Email-Adresse:
.
(letzte Überarbeitung dieses Beitrags am 17.01.2026)
.
.
weiter zur Startseite
.
weiter zur Übersicht aller Veröffentlichungen
.
